Ritter Abel von Bremen und Hermann von Südholte bescheinigen namens der Burgmänner zu Vechta, dass der verstorbene Hermann Gryp nicht derart mit dem corveyischen Ministerialen Willeken von Mansingen verwandt gewesen, dass der Abt von Corvey an Hermanns Hergewedde einen Anspruch erheben könne und bitten deshalb, seine Witwe Elisabeth nicht weiter zu belästigen.