Görg, der Ältere und Hans Görg, die Hälen Gebrüder, verpflichten sich, nachdem ihre Schwester Dorothea Hälin, Klosterfrau zu Gotteszell, infolge der Reformation in Gotteszell dieses Kloster verlassen und von den reformierten Schwestern 48 Gulden entliehen hat, um sich davon eine Pfründe in einem anderen Kloster zu erkaufen, den Gotteszeller Schwestern 6 Jahre lang das Leibgeding der Dorothea im Betrag von 8 Gulden jährlich zu entrichten, aber nur solange Dorothea lebt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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