Der Notar Johann Caspar Tacke dokumentiert eine Übereinkunft, wonach der Schwesternkonvent von Marienborn in Lütgendortmund mit seiner Vorsteherin (wollerwirdige und zeitliche mutter) Helena Welmans, der Procuratorin Agatha Westerholt und dem Beichtvater (confessarius) Engelbert Kemper sowie mit der Billigung des Provinzialpaters des Franziskanerordens, Heinrich Tempel, den Franziskus Volder (Franciscus Volder, Fransen Volder) aus Waals (Baseldensis) file://fn@01 bei Antwerpen auf Lebenszeit alimentiert. Dafür verspricht Franziskus Volder, dem Konvent dreihundert brabantische Gulden zu übereignen sowie ihm ohne Widerspruch zu dienen, wofür wiederum der Konvent ihm eine jährliche Leibrente von zwei Reichstalern zu zahlen hat. Diese entfällt, sobald er den Konvent wieder verlässt. Bei Nichterfüllung des Vertrages kann die benachteiligte Seite die 300 Gulden unwiderruflich für sich verlangen. Auch im Falle des Todes von Franziskus Volder bleibt die Summe im Besitz des Klosters. Zeugen sind der Beichtvater Engelbert Kemper und alle sieben Schwestern des Konvents: Helena Welman, die Vorsteherin, Anna Christina Alinchedes, die Vicarisse, Agatha Westerhoff, die Procuratorin, Elisabeth Tonnes, Elisabeth Welmans, Magdalena Schweier und Bernhardina Bergendal (Bernadina Bergendalles) sowie als Unterzeichner Johann Christoph Grätendick (Gretendick) als Vertretung für den des Schreibens unkundigen Franz Volder und der Chirurg (chirurgius) Caspar Schneiders. Der Notar kündigt sein Notariatssiegel an. 10. Augusti anno 1715.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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