Nicolas Nenninger und Laurent Gass, beide Bürger zu Obenheim, erklären vor der dortigen Gerichtsschreiberei, an Herrn Philipp Christian Böckel von Böcklinsau, Gerichts- (ecuyer) und Mitherrn des Ortes Obenheim, ein Haus mit Scheuer und Garten daselbst, stoßt oben auf Jaques Meyer, unten auf Nicolas Keiser, gegen Rhein auf den gemeinen Weg, gegen auf die Insel genannt Bonnenwinckel, eigen und unbelastet, um 360 livres tournoises verkauft zu haben, quittieren über die genannte Summe und verzichten auf alle weitere Ansprache.
Vollständigen Titel anzeigen
Nicolas Nenninger und Laurent Gass, beide Bürger zu Obenheim, erklären vor der dortigen Gerichtsschreiberei, an Herrn Philipp Christian Böckel von Böcklinsau, Gerichts- (ecuyer) und Mitherrn des Ortes Obenheim, ein Haus mit Scheuer und Garten daselbst, stoßt oben auf Jaques Meyer, unten auf Nicolas Keiser, gegen Rhein auf den gemeinen Weg, gegen auf die Insel genannt Bonnenwinckel, eigen und unbelastet, um 360 livres tournoises verkauft zu haben, quittieren über die genannte Summe und verzichten auf alle weitere Ansprache.
Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Nr. 564
Reg.: Schwarz Nr. 647
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, U 101/2 Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden
Archiv der Freiherren Boecklin von Boecklinsau: Urkunden >> Urkunden
1689 Januar 20
Urkunden
Französisch
Ausstellungsort: Obenheim
Aussteller: Nicolas Nenninger und Laurent Gass, Obenheim
Zeugen: Nicolas Keiser, Vogt, und Jean Jaques Zeig, Bürger daselbst.
Siegler: Herrschaft Böcklin
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: U.: R. Freiermut, Gerichtsschreiber, als Zeuge
Aussteller: Nicolas Nenninger und Laurent Gass, Obenheim
Zeugen: Nicolas Keiser, Vogt, und Jean Jaques Zeig, Bürger daselbst.
Siegler: Herrschaft Böcklin
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: U.: R. Freiermut, Gerichtsschreiber, als Zeuge
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:36 MEZ