Dietrich, gewählter und bestätigter Bischof von Paderborn, teilt der Äbtissin Ottilia von Fürstenberg, der Kellnerin Anna und den übrigen Schwestern des Klosters in Oelinghausen (Oling-) in der Kölner Diözese mit, wie sie wüßten, habe seine Mutter, die aus dem in seiner Diözese beheimateten Geschlecht der Westphalen stammte, nach dem Todes seines Vaters Friedrich von Fürstenberg ihre Witwenjahre in ihrem Kloster verbracht und sei nun verstorben. Zu Ehren der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, der Gottesmutter und der Jungfrau Maria, der Schutzherrin ihres Klosters, sowie des Heiligen Sakraments des Leibes und des Blutes des Herrn macht er nun eine Stiftung, weil dieses altersschwache Jahrhundert wegen der von den heiligen oekumenischen Konzilien und den Päpsten (patribus) bekämpften neuen Irrlehren, die sich besonders gegen den Leib und die Seele Jesu Christi, sein Zeugnis und seine Mutter, die Jungfrau, richteten, besonders verabscheuenswert und unglücklich sei. Er ordnet also an, daß an allen Sonntagen des Jahres, an den vier Hochfesten, zu Gründonnerstag, Fronleichnam, Himmelfahrt Mariens und des Herrn, der Apostel Petrus und Paulus und Allerheiligen vor der Meßfeier in einer Prozession vom zelebrierenden Priester das verehrungswürdige Sakrament zum Jungfrauenchor getragen wird. Dort soll von zwei der jüngeren Jungfern knieend vor dem Priester gesungen werden: "Sieh das Brot der Engel" mit dem vorangestellten Vers des Hymnus "Tantum ergo sacramentum" und mit einem gemeinsamen Sammelgebet (collecta) über das verehrungswürdige Sakrament "Deus, qui nobis sub sacramento mirabili" und mit einem Sammelgebet für ein Wohlergehen im Leben (pro foelici rerum nostrarum statu ad dies vitae nostrae) und ein anderes Sammelgebet für den Trost unserer Seele nach dem Tode. Dies soll andächtig gesprochen werden. Dann soll das Sakrament auf den Altar gestellt werden und dort bis zum Ende der Messe verbleiben. Nach der Messe soll der Priester sich wieder zum Chor begeben, nachdem vorher durch die Jungfrauen der Schlußvers des Hymnus "Genitori Genitoque laus et jubilatio" gesungen wurde. Nach Erteilung des Segens wird das verehrungswürdige Sakrament an den gewohnten Platz zurückgetragen. Inzwischen soll der Organist, während sich der Priester zum Chor begibt, dort hinaufsteigt und wieder hinabsteigt, auf einer der Orgeln - diese sind beide in der vergangenen Zeit durch Übergriffe vollständig zerstört worden und zusammengefallen, auf Kosten des Bischofs aber aufs neue wieder errichtet worden - zum Lobpreis des Namens des Allerhöchsten spielen (nomini altissimi psallat) und die "laudes" singen. Der Bischof legt außerdem fest, daß zu Lichtmeß, Verkündigung, Heimsuchung, Geburt, Empfängnis und Darbietung Mariens sowie am Fest der Geburt des Johannes des Täufers, an dem die Mutter des Bischofs verstorben ist, am Ort der Grabstätte unmittelbar vor dem Schluß der Meßfeier gesungen wird "Salve Regina misercordiae" mit zwei Sammelgebeten wie folgt: "Deus veniae largitor et humanae salutis amator, quaesumus immensam clementiam tuam, ut commemorationis huius institutorem eiusque parentes, fratres, sorores aliosque ex familia eius hic et alibi quiescentes - Beata Maria Virgine cum omnibus sanctis tuis intercedente - ad perpetuae beatitudinis consortium pervenire concedas. Per Dominum nostrum Jesum Christum, filium tuum. Deus, qui nos patrem et matrem honorare praecepisti, miserere clementer animabus parentum institutoris commemorationis huius aliisque hic et alibi de eius prosapia requiescentibus eorum peccata dimitte, eundem eos in aeternae claritatis gaudiis fac videre per Dominum". Ebenso soll der Priester in der Messe allein als Sammelgebet (pro secreta collecta) beten "Suscipe sacrificium Domine, quod tibi pro animabus patris et matris eius, qui hanc memoriam constituit, offero, eisque gaudium sempiternum in regione vivorum concede atque eum cum illis felicitati sanetorum coniunge" und schließlich "Deus, vita viventium, spes morientium, salus omnium in te sperantium, praesta propitius, ut animae institutoris parentum et aliorum hic et alibi de eius prosapia requiescentium a nostrae mortalitatis tenebris absolutae - Beata Maria semper Virgine intercedente - in perpetua cum sanctis tuis luce laetentur. Per Dominum etc." Damit diese Memorie auf ewig fleißig und andächtig begangen wird, stiftet der Bischof 4334 Goldgulden, für die Renten von jährlich 260 Gulden zu kaufen sind. Diese sollen in folgender Weise durch die Kellnerin verteilt werden: die Jungfrauen, die an den Tagen der Aussetzung des verehrungswürdigen Sakraments vom Anfang bis zum Schluß der Messe anwesend sind, es sei denn, daß sie wegen Krankheit entschuldigt sind, erhalten zusammen mit dem zelebrierenden Priester und dem Organisten pro Person vier Schillinge für Wein, einen Schilling für Weizenbrot. Jedesmal, wenn "Salve Regina" mit den genannten Sammelgebeten gesungen oder gelesen wird, erhalten sie zehn Goldgulden, die sie zu gleichen Teilen oder nach Festlegung der jeweiligen Äbtissin untereinander aufteilen können. Dabei erhalten die Äbtissin und die Kellnerin den doppelten Anteil. Die Anteile derjenigen Jungfrauen, die es versäumen, an diesen Gottesdiensten teilzunehmen, und was sonst noch übrig ist, sollen zur Vermehrung der Stiftung dienen. Wenn in Zukunft ein Wechsel von der römisch-katholischen Religion eintritt oder sonstwie die Stiftung verletzt wird, soll die Stiftung hinfällig sein und die Jungfrauen für den Empfang der Renten als unwürdig betrachtet werden. Die gestifteten Renten fallen dann automatisch an ihn oder die Familie von Fürstenberg zurück. Siegelankündigung des Bischofs. Zeugen: Eberhard Graf von Solms, Landdrost in Westfalen, Johan Godfried von Fürstenberg, Domherr in Mainz, Trier und Paderborn, Propst in Meschede, Friedrich von Lüdinghausen gen. Wulff, Scholaster bzw. Domherr in Paderborn und Hildesheim, Caspar von Fürstenberg zu Waterlappe und Schnellenberg, Lic. jur., Rat der Kurfürsten von Mainz und Köln sowie zu Paderborn, Droste zu Bilstein, sein Sohn Friedrich von Fürstenberg, Wilhelm Schrenck, Dr. jur. und Kölner Rat, Johannes von Lüdinghausen gen. Wulff in Füchten, Assessor des kaiserlichen Kammergerichts zu Speyer, Heinrich Korff gen. Schmising zu Tatenhausen, Franz Reinhard, Notar des geistlichen Arnsberger Gerichts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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