Christoph Neithardt und Johann Ehinger, Herrschaftspfleger des Rats der Stadt Ulm, entscheiden einen Streit zwischen namentlich genannten Inhabern von Grundstücken am Laufen in Geislingen [a. d. Steige/Lkr. Göppingen] und dem Geislinger Bürger Lukas ("Laux") Feihelmann als Inhaber einer Hammermühle wegen der Nutzung des Linsenbachs. Die Grundstücksbesitzer nutzen den Bach zur Wässerung ihrer Wiesen, Lukas Feihelmann zum Betrieb seines Hammers. Die Herrschaftspfleger legen dazu die Nutzungsrechte der einzelnen Beteiligten an dem Bach aufgrund früher erlassener Wasserordnungen fest.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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