Das Domkapitel zu Köln, als erster Stand, sowie Grafen, Ritter und Städte des kurkölnischen Erzstifts bestätigen die Tatsache, daß die Jungfer [Maria] Theresia Rentling bei der Teilung der elterlichen Erbmasse die Hälfte einer Schuldverschreibung über zweitausend Reichstaler zulasten der kurkölnischen Landstände, die aus den Händen des ursprünglichen Gläubigers Freiherrn von Weichs zu Rösberg (Roesberg) durch Zession 1751 in den Besitz der Erbgenahmen Rentling übergegangen war, zugefallen ist. Die Landstände geben die Zusicherung, diese Schuldsumme mit 3 ½ Prozent zu verzinsen entsprechend 35 Reichstaler und stellen zur Sicherheit der pünktlichen Bezahlung die Einkünfte der landständischen Landskassa an jährlich ausgeschriebenen Simplen usw. zum Sicherungspfand. Pergamenturkunde mit Unterschriften und Siegeln (Signet) des Domkapitelsyndikus Behren, des gräflichen Syndikus von Sierstorf, des Ritterschaftssyndikus C. Gruben und des städtischen Syndikus Dierath. So geschehen Cöllen, den 7. Decembris 1753 Rückvermerk vom 17. September 1777: Das Kapital und die Zinsen werden dem Kloster EIlen überschrieben gemäß dem Testament der verstorbenen Professe Th. Renthling betr. Kapital von 1000 Rtrn, das sie zum Spielpfennig hatte. Unterschrift des Sekretärs J.L. von Feldt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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