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Giso (Gyse) von Bimbach bekundet, dass er eine im Folgenden
inserierte Urkunde von Abt Johann [von Merlau], Dekan Karl [von Bibra]
und dem Konvent...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1391-1400
1399 November 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben nach Crist geburte an tage und iare als vorgeschriben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Giso (Gyse) von Bimbach bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde von Abt Johann [von Merlau], Dekan Karl [von Bibra] und dem Konvent von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1399 November 30: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Karl [von Bibra] und des Konvents von Fulda dem Giso von Bimbach den Nuschenstein in Bimbach mit allem Zubehör sowie den halben Teil des Amtes und Gerichtes [Großen-]Lüder samt Fischgrund, das er von den Vorbesitzern, den Brüdern Wetzel und Simon Lüder, erhalten hat, für 500 Gulden auf Wiederkauf verkauft hat. Giso hat dafür bereits 200 Gulden bezahlt. Die restlichen 300 Gulden sind Giso abschlägig angerechnet worden, so 175 Gulden für Ansprüche und Forderungen, die Giso an dem genannten Gericht gegenüber dem Kloster Fulda hatte. Des Weiteren steht dem Kloster Fulda bezüglich Nuschenstein und des halben Teils des Gerichts [Großen-]Lüder zu Lebzeiten des Giso kein Wiederkaufsrecht zu. Nach dessen Tod besteht unbefristetes Wiederkaufsrecht für das Kloster Fulda zum Kaufpreis von 500 Gulden. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vor Kathedra Petri [November 22] angekündigt werden. Die Rückzahlung der 500 Gulden erfolgt bis spätestens Kathedra Petri in einer der Burgen in Tann (zu der Thanne) oder in [Burg-]Haun (zu Hune), solange Vertreter des Klosters Fulda auf Grund einer Fehde nicht unabkömmlich sind. Sollte die Burg, in der die Bezahlung vorgesehen war, in eine Fehde verwickelt sein, sollen die Erben Gisos von Bimbach für die Sicherheit der Wiederkäufer sorgen. Der Nuschenstein bleibt weiterhin Offenhaus für das Kloster Fulda. Sollte das Kloster Fulda die Wiederkaufssumme nicht vollständig bezahlen, dürfen die von Bimbach das Kloster pfänden. Sollte den von Bimbach Unrecht von Seiten des Klosters Fulda widerfahren, dürfen sie sich außer- und innerhalb des Nuschensteins wehren und aufhalten, bis ihnen Recht widerfährt. Den Leuten im Gericht [Großen-]Lüder sollen alle Rechte gelassen werden. Außerdem sollen sie von den von Bimbach beschützt werden. Im Gegenzug will der Abt von Fulda den Nuschenstein und das Gericht [Großen-]Lüder beschützen. Es wird den von Bimbach gestattet, das Pfandgut mit 500 Gulden an einen anderen Untertan des Klosters Fulda weiterzuverpfänden, solange das Kloster Fulda das Wiederkaufsrecht behält. Nach einem Wiederkauf sollen die von Bimbach all das vom Ackerland (phlugwert) erstattet bekommen, was sie im Herbst darauf ausgesät haben. Vom Verkauf sind alle Höfe, Güter, Einkünfte und Rechte ausgenommen, die dem Konvent und Kloster Fulda außerdem im genannten Amt und Gericht gehören. Siegelankündigung des Abtes Johann von Merlau und des Konvents von Fulda. (Geben nach Crist geburt driczenhundert iar in dem nun und nunczigisten iare an sent Andres tage des heiligen zwelffboten). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Giso von Bimbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 124r-125v
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.