Herzog Johann Friedrich zu Württemberg bekundet, dass Philipp von Gemmingen für diesen selbst und als Träger für dessen Bruder Melchior Reinhard von Gemmingen und für Reinhard von Gemmingen und Johann Bernhard von Mentzingen als Vormünder des minderjährigen Bruders Johann Sigmund sowie für den Vetter Reinhard von Gemmingen Rappenau, Schloss und Dorf, samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.