Balthus Frantz aus Kohlberg, wegen Flucht aus dem Barfüßerkloster zu Reutlingen, wo er bereits die Profeß abgelegt und die Weihe zum "Existler" [Exorzist?] erhalten hatte, Ablegung des Mönchshabits und Tragens weltlicher Kleidung, ferner wegen Teilnahme an den unbefugten, durch kaiserliche Mandate verbotenen und der herkömmlichen christlichen Ordnung zuwiderlaufenden Predigten eines fremden jungen Viehhirten zu Kappishäusern und Sympathisierens mit dessen Irrlehren zu Nürtingen gef., jedoch nach Verbüßung einer Turmhaft von wenigen Tagen wieder freigelassen, gelobt eidlich, in sein Kloster zu Reutlingen oder ein anderes Kloster zurückzukehren, dort geistlich zu leben, ferner künftig Zusammenläufe zu meiden, solche gegebenenfalls anzuzeigen, stets der Obrigkeit anzuhangen und gehorsam zu sein und schwört U.