Der Kardinal und Bischof von Konstanz Andreas [von Österreich] erteilt auf Bitte des Grafen Rudolf von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] sowie der Ratsälteren, des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Ulm seine Zustimmung zu einem Tausch von Widumgütern der Kirchen in Deggingen [Lkr. Göppingen] und Böhringen [Unterböhringen Gde. Bad Überkingen/Lkr. Göppingen], der am 15. Juni 1597 [A Urk. lfd. Nr. 4195] zwischen dem Grafen von Helfenstein und der Stadt Ulm vereinbart worden war. Seine Zustimmung wird dem ihm übersandten Urkundenlibell über den Tausch beigeheftet.