Karl Ludwig Lex I. (Sohn des Kanzlers Johann Christian Lex), geb. am 22. Januar 1750 in Saarbrücken, gest. am 17. August 1827 in Wiesbaden, Oberappellationsgerichtsrat, verheiratet am 22. November 1784 mit Johannetta Friederika Wilhelmina Flurer (geb. 24./27. September 1765 in Püttlingen, gest. am 30. März 1836 in Wiesbaden): Die Jahre der Not I aus Notizen des Herbert Lex: Als im Jahre 1793 das Fürstentum Nassau-Saarbrücken von französischen Revolutionstruppen besetzt wurde, rief man in dem Lande auch die Republik aus. Der regiertende Fürst floh, und erteilte seinen Beamten den Befehl auf ihren Posten zu bleiben und nach besten Kräften seine Interessen zu wahren. Karl Ludwig Lex wurde von den Franzosen 18 Monate gefangen gehalten. Die Gefangenschaft rettete ihm das Leben, denn als Franzosen mit der Guillotine nach Saarbrücken kamen und dort eine Reihe Saarbrückener Bürger köpften, befand sich Karl Ludwig Lex in französischer Gefangenschaft in Metz. Durch die Revolution verfügte der Fürst über keine Einnahmen und konnte daher seinen Beamten keine Gehälter zahlen. Die geflohene Regierung hatte den Präsidenten Lex beauftragt, bei den Saarbrückener Bürgern Darlehen für die notleidenden Beamten aufzunehmen. Nachdem er 1803 mit seinen Brüdern bei der Regierung in Wiesbaden angstellt wurde, bemühte er sich unter großen Schwierigkeiten seine Schulden zurückzuzahlen, welche bei seinem Tode ca. 15000 Gulden betrugen. Die Rückzahlung der aufgenommenen Gelder war für ihn sehr schwer, da gegen ihr gegebenes Versprechen die fürstliche Regierung die rückständigen Gehälter nur zu einem Bruchteil ausbezahlte. Erst den Söhnen des Karl Ludwig Lex gelang es, die Schulden restlos zu tilgen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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