1246 – Dompropst Bruno, Domdechant Johannes und das ganze Osnabrücker Domkapitel bekunden, dass Gertrud und ihre beiden Töchter dem Kapitel vier Mark zur Stiftung eines Seelgedächtnisses übergeben haben; sie erhalten dafür ein Haus auf der Domsfreiheit am Graben auf Lebenszeit. – ... bekunden, von Gertrud und ihre beiden Töchtern Elisabeth und Frederund 4 Mark Kapital zur Stiftung ihres Seelgedächtnisses erhalten und ihnen dafür auf Lebenszeit ein Haus auf der Freiheit am Graben überwiesen zu haben. – Ausfertigung, Pergament. Kapitelssiegel anhängend. – Osnabrücker Urkundenbuch 2,472

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv
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