1246 – Dompropst Bruno, Domdechant Johannes und das ganze Osnabrücker
Domkapitel bekunden, dass Gertrud und ihre beiden Töchter dem Kapitel vier Mark
zur Stiftung eines Seelgedächtnisses übergeben haben; sie erhalten dafür ein
Haus auf der Domsfreiheit am Graben auf Lebenszeit. – ... bekunden, von Gertrud
und ihre beiden Töchtern Elisabeth und Frederund 4 Mark Kapital zur Stiftung
ihres Seelgedächtnisses erhalten und ihnen dafür auf Lebenszeit ein Haus auf
der Freiheit am Graben überwiesen zu haben. – Ausfertigung, Pergament.
Kapitelssiegel anhängend. – Osnabrücker Urkundenbuch 2,472