Streitgegenstand ist Mobiliar- und Immobiliarbesitz in und um Neuss. Strittig sind deren Herkunft und die Art des Erwerbs und die daraus folgenden Erb- und Besitzrechte (der Appellat beanspruchte größere Teile als von seiner Mutter stammend oder während deren Ehe mit Dietrich Wetzel erworben für sich. Nach dem Tode der Mutter sei der Vater nur noch Leibzüchter daran gewesen. Die Appellanten erklären, ihre Mutter habe den Besitz während ihrer Ehe gemeinsam mit ihrem Mann und nach dessen Tod eine Zeit lang noch allein besessen, ehe der Appellat ihn gewaltsam an sich gebracht hatte) und der Verlauf der vorinstanzlichen Verfahren (die Appellanten erklären, ihre Mutter habe auf spolium (Raub) geklagt und das Verfahren als Possessionsstreit geführt, das erstinstanzliche Urteil aber habe Klage und Verfahrensverlauf nicht entsprochen. In 2. Instanz sei ihr die Possession zuerkannt worden, während die 3. Instanz das erstinstanzliche Urteil bestätigte. Der Appellat erklärt dagegen, daß erstinstanzliche Verfahren sei in possessorio wie petitorio geführt worden und das Urteil diesem Verlauf angemessen gewesen, während das zweitinstanzliche Urteil, nachdem nur das Petitorium in die Appellation gegangen sei, unangemessen gewesen sei). Die Appellanten wenden gegen das drittinstanzliche Urteil zudem ein, es habe noch ihre Mutter als Partei genannt, obwohl diese bereits - aktenkundigermaßen - verstorben gewesen sei. Der Appellat bestreitet die Rechtmäßigkeit des RKG-Verfahrens wegen Fristversäumnis bei dessen Einleitung. Dieser Einwand wurde am 21. März 1541 vom RKG zurückgewiesen.