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Der römische König Joseph II. erteilt dem Marienstift zu Aachen den üblichen Revers de non praeiudicando in Bezug auf seine zu Frankfurt am Main vollzogene Krönung. G. in Unserer und des heyl. Reichs Stadt Frankfurth, den Siebenden April anno Siebenzehnhundert vier und sechszig, Unsers Reichs im ersten. Mit Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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