Westdeutscher Jungmännerbund Bergmannsdienst (Bestand)
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13.8
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.07 Jugendarbeit
1952 - 1968
Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2018 (Ingrun Osterfinke).
Form und Inhalt: Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.
Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.
Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke).
Form und Inhalt: Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.
Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.
Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke).
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ