Westdeutscher Jungmännerbund Bergmannsdienst (Bestand)
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13.8
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.07 Jugendarbeit
1952 - 1968
Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".Bielefeld, im Dezember 2018 (Ingrun Osterfinke).
Form und Inhalt: Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.
Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.
Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke).
Form und Inhalt: Der Archivbestand des Bergmannsdienstes des Westdeutschen Jungmännerbundes wurde als Depositum an das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen übergeben und 2018 überarbeitet. Er umfasst insgesamt 16 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 1967 erstrecken.
Der Bergmannsdienst in den Bezirken Herne, Bochum und Recklinghausen war eine besondere Abteilung innerhalb der Sozialen Dienste des Westdeutschen Jungmännerbundes für die Betreu-ung der im Bergbau als Berglehrlinge, Knappen und Jungbergleute tätigen jungen Männer, die fern von ihren Familien in Lagern und Heimen lebten. Ganz im Sinn der christlichen Arbeit für junge Männer des Westdeutschen Jungmännerdienste sollten sie Glaubens- und Lebensorientie-rung erfahren - vornehmlich durch Besuche in den Heimen, durch Veranstaltungen und Freizei-ten*. Diesen Arbeitsschwerpunkt veranschaulicht der vorliegende Archivbestand durch die Überlieferung von Arbeitsberichten und Berichten über die Durchführung von Freizeiten in den 1950er und 1960er Jahren.
Da bei der Überarbeitung des Bestandes 2018 noch einige Akten vernichtet wurden, wurde der Bestand neu durchnummeriert. Die nun gültigen Archivsignaturen sind im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Ent-hält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die Alte Archivsignatur nach der früheren Verzeichnung. Ganz rechts schließen sich die Lauf-zeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchen-gesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.8 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.8 Nr. ...".
Bielefeld, im Dezember 2018
(Ingrun Osterfinke).
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET