Vor dem Notar (Anton Lorbecher von Oberwesel) und 2 Zeugen (Michael Klemp, Bürger und Weinrufer, und Johann Heinrich Derl von Rockenberg) erklärt das Kapitel von St. Johann (Dechant Johann Christop Kraus und Johann de Colonia, Dr.utr.iur. als Vertreter), dass das Viktorstift zu Mainz sich unrechtmäßiger Weise einen Bau direkt neben der Kapitelsstube des Johannesstiftes angemaßt und durch die Werkleute Hans und Georg Meusslein, Brüder und Bürger zu Mainz, eine viereckige Mauer in der Höhe von 1 1/2 Mann habe ausführen lassen. Der Bau muss sofort eingestellt werden. Das darüber aufgesetzte Instrumentum ist zu vervielfältigen und weitere Beweise sind nötigenfalls zu erbringen. Notariatsinstrument.

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