Hans Müller von Poppenweiler, gef. zu Marbach, weil er sich gegen die herzoglichen Gebote für fremde Kriegsdienste hat werben lassen und später den Junker Hans Dietrich Nothafft von Hohenberg vor dessen Schloß geschmäht hat, weil er ferner trotz des dem Schultheiß zu Poppenweiler gegebenen Gelübdes, sich deshalb in Marbach zu stellen, flüchtig geworden ist und durch sein verschwenderisches Haushalten Frau und Kinder an den Bettelstab gebracht und das Erbettelte wieder mit ausgegeben hat, jedoch freigelassen auf sein und seiner Freunde Bitten sowie gegen das Versprechen, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nie mehr zurückzukommen, schwört U.
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Hans Müller von Poppenweiler, gef. zu Marbach, weil er sich gegen die herzoglichen Gebote für fremde Kriegsdienste hat werben lassen und später den Junker Hans Dietrich Nothafft von Hohenberg vor dessen Schloß geschmäht hat, weil er ferner trotz des dem Schultheiß zu Poppenweiler gegebenen Gelübdes, sich deshalb in Marbach zu stellen, flüchtig geworden ist und durch sein verschwenderisches Haushalten Frau und Kinder an den Bettelstab gebracht und das Erbettelte wieder mit ausgegeben hat, jedoch freigelassen auf sein und seiner Freunde Bitten sowie gegen das Versprechen, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nie mehr zurückzukommen, schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 3149
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.14 Poppenweiler
Bis 1562 Oktober 27
Urkunden
Siegler: Wilhelm Eberhard Ruoff, B. und des Gerichts zu Marbach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 SmP.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 SmP.
Müller, Hans
Nothaft von Hohenberg, Hans Dietrich; vor 1550-1592
Poppenweiler : Ludwigsburg LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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