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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Martin von Neideck (+) ein Kind nebst Schulden hinterlassen hat. Er bestallt und bevollmächtigt als Landesfürst, damit das Kind der Schulden halber nicht um das Seine gebracht werde und weil Martin ihm treu gedient habe, den Reinhard von Helmstatt und Eberhard von Neideck (Nideck) zu Lobenbach zu Vormunden. Sie sollen die Vormundschaft nach bestem Vermögen zum Nutze des Kindes versehen und nach Bedarf darüber Rechnung ablegen, was sie dem Pfalzgrafen gelobt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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