Konrad Heller und seine Ehefrau Anna sowie Jörg Haß und seine Ehefrau Else, zu Schwaigern am Heuchelberg, verschreiben dem St. Peter und Paul-Stift zu Odenheim eine Gült von 13 Böhmischen für die Erlassung des Drittels, das das Stift an einem genannten Weingarten des Konrad Heller innehatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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