Abt Otto von Werden macht bekannt, daß ein reicher und edler Mann Thuring, der seinen einzigen Sohn im Kampf gegen die Friesen verloren hat, sein Erbgut zu Dahl zu seinem, seines Sohnes und aller Verwandten Seelenheil dem Kloster übertragen hat. Er wurde darauf in die Gemeinschaft des Kosters aufgenommen, erhielt eine Präbende und Geld zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse. Die Nutzung des geschenkten Besitzes bleibt ihm und seiner Frau Reinguiz auf Lebenszeit vorbehalten. Er, seine Frau und seine Tochter Bertrade erhalten als Prekarie den abteilichen Besitz zu Laupendahl auf Lebenszeit. - Geschehen zu Mülheim im Gericht des Grafen Bernher. Die Schenkung wurde von Graf Dietrich von Kleve entgegen genommen in Vertretung des Klostervogts Adolf, der damals eine Knabe war. Zeugen waren Graf Dietrich, Lambert von Dümpten und dessen Sohn Balderich, Ernost von Bensheim, Liudolf von Hünxe, Konrad von Mülheim und dessen Brüder Weldger und Lambert, Christian von Dalenheim, Burghard von Broich, Wernher von Linnep, Arnold von Laupendahl.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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