Bartholomäus Frank, reisiger Pfalzgraf Philipps zu Bretten, und seine Ehefrau Ottilie verzichten auf ihre Ansprüche über 50 Gulden, die ihnen ihrer Ansicht nach Pfalzgraf Ludwig IV. (+) und Pfalzgraf Friedrich I. wegen des Dorfes Rinklingen und abgegangener Pferde schuldig gewesen seien. Im Gegenzug erlässt ihnen Friedrich, auch als Vormund Pfalzgraf Philipps, 42 Gulden, die die Eheleute für die Schatzung schuldig geblieben waren. Zur Besiegelung bitten Bartholomäus und Ottilie ihren lieben Herrn, Ritter Swicker von Sickingen, hinzu.