Stift Naumburg, Rechtssache Hans Smyds von Frankfurt, Bürger zu Leipzig, und Wynicke von Reymund, Bürger zu Köln, gegen Johann von Werda, Bürger zu Naumburg, wegen Geldforderungen, von dem Bischof zu Naumburg als Schiedsrichter versprochen und auf erfolgte Appellation durch kaiserliche Kommission an Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen gelangt / Registratur über die gerichtliche Verhandlung in der Sache Hans Smyd und Wynicke von Reymund gegen Johann von Werda, ohne Urteil. Freitag nach Assumptionis Mariae 1480

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Sächsisches Staatsarchiv
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