Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Burkhard [von Randegg] verkündet seine Entscheidung in einem Streit zwischen den Kaplänen zu Burlafingen ("Burlenfingen") [Stadt Neu-Ulm], Grimmelfingen [Stadt Ulm] und Lehr ("Leher") [Stadt Ulm] auf der einen Seite sowie Dekan und Kämmerer des Dekanats Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] auf der anderen Seite betreffend die Unterstellung der Kapläne unter das Dekanat Blaubeuren. Der Kämmerer als Vertreter des Dekanats Blaubeuren erklärt daraufhin, dass er kein Mandat des Dekanats zur Annahme dieser Entscheidung habe.