Justizvollzugsamt des Landes Niedersachsen, Celle (Bestand)
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NLA HA, Nds. 759
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.2 Obere Justizbehörden
1971-1989
Enthält: nur Berichte über außerordentliche Vorkommnisse in den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen
Geschichte des Bestandsbildners: Das Justizvollzugsamt des Landes Niedersachsen mit Sitz in Celle entstand auf Beschluss des Niedersächsischen Landeskabinetts vom 30. November 1971. Es erhielt am 1. Juli 1972 die Aufgaben der Strafvollzugsabteilung der damaligen Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle zugewiesen (AV des Nds. MJ v. 7.6.1972, Nds. Rpfl. S. 140). Diese bezogen sich zunächst auf die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten und erweiterten sich in den 1980er und 1990er Jahren um die Aufsicht über die Jugendanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes.
Organisatorisch bestand das Justizvollzugsamt in dieser Zeit aus sechs Dezernaten mit unterschiedlicher Zuständigkeit:
Geschichte des Bestandsbildners: Dez. I: Ständige Vertretung des Präsidenten, Organisation des Vollzugs, Personalangelegenheiten des höheren und gehobenen Dienstes, Personalvertretungen, Anstaltsbeiräte.
Dez. II: Personalangelegenheiten des mittleren Dienstes und der Lohnempfänger, Fortbildung der Bediensteten, Tagungen. Ende der 1980er Jahre kamen Prozessangelegenheiten aus dem Personalbereich hinzu.
Dez. III: Jugendvollzug sowie Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Gefangenen und in sozialtherapeutischen Anstalten. Seit den 1980er Jahren fand eine Erweiterung um Prozessangelegenheiten (Ausnahme: Personalbereich) und seit Ende der 1980er Jahre um Gefangenenseelsorge, Gefangenenfürsorge sowie Aus- und Fortbildung der Gefangenen statt, die zuvor bei anderen Dezernaten verortet waren.
Dez. IV: Grundsatzfragen des Vollzugs der Freiheitsstrafe und des Maßregelvollzugs, Vollzug an männlichen Erwachsenen, Vollzugsstatistiken.
Dez. V: Grundsatzfragen des Vollzugs der Untersuchungshaft sowie Vollzug der Freiheitsstrafe an männlichen Erwachsenen. Seit Mitte der 1980er Jahre kamen vollzugliche Grundsatzfragen, die die Drogenabhängigkeit von Gefangenen betreffen, und die Gesundheitsfürsorge für Gefangene hinzu.
Dez. VI: Beauftragter für den Haushalt, Arbeitsverwaltung, Beschaffungen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
Geschichte des Bestandsbildners: Eine Veränderung der Verwaltungsstruktur des Justizvollzugsamtes schien zum Jahr 1994 vollzogen worden zu sein. Entsprechend des Organisationsplans vom 19. Februar 1994 unterstanden dem Präsidenten fortan neben dem Geschäftsleiter und dem Leiter des Landesbetriebs (Dez. 310) die Abteilungen 100 "Personal, Haushalt und ADV" und 200 "Vollzug, Bau und Beschaffung", denen wiederum zahlreiche Einzeldezernate nachgeordnet waren.
Das Justizvollzugsamt des Landes Niedersachsen wurde zum 31. Dezember 1994 aufgelöst. Seine Aufgaben gingen teils direkt auf die Justizvollzugsanstalten, teils auf das Justizministerium über. Nur die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen mit Sitz in Celle blieb als zentrale Verwaltung der Anstaltsbetriebe bestehen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Mit der 1972 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Strafvollzugsabteilung der ehemaligen Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle auf das Justizvollzugsamt Niedersachsen, war auch die Übergabe einschlägiger Akten verbunden. Gleiches gilt auch für das Schriftgut des Justizvollzugsamtes, das nach seiner Auflösung 1994 aufgeteilt wurde: Die Personalakten gingen überwiegend an die Justizvollzugsanstalten, die Generalakten an das Niedersächsische Justizministerium. Zur Aufgabenwahrnehmung des ehemaligen Justizvollzugsamtes durch die genannten Behörden sind ab 1995 die jeweiligen Bestände des NLA heranzuziehen.
Bestandsgeschichte: Stand: 27. Juli 2015
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Das Justizvollzugsamt des Landes Niedersachsen mit Sitz in Celle entstand auf Beschluss des Niedersächsischen Landeskabinetts vom 30. November 1971. Es erhielt am 1. Juli 1972 die Aufgaben der Strafvollzugsabteilung der damaligen Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle zugewiesen (AV des Nds. MJ v. 7.6.1972, Nds. Rpfl. S. 140). Diese bezogen sich zunächst auf die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten und erweiterten sich in den 1980er und 1990er Jahren um die Aufsicht über die Jugendanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes.
Organisatorisch bestand das Justizvollzugsamt in dieser Zeit aus sechs Dezernaten mit unterschiedlicher Zuständigkeit:
Geschichte des Bestandsbildners: Dez. I: Ständige Vertretung des Präsidenten, Organisation des Vollzugs, Personalangelegenheiten des höheren und gehobenen Dienstes, Personalvertretungen, Anstaltsbeiräte.
Dez. II: Personalangelegenheiten des mittleren Dienstes und der Lohnempfänger, Fortbildung der Bediensteten, Tagungen. Ende der 1980er Jahre kamen Prozessangelegenheiten aus dem Personalbereich hinzu.
Dez. III: Jugendvollzug sowie Vollzug der Freiheitsstrafe an weiblichen Gefangenen und in sozialtherapeutischen Anstalten. Seit den 1980er Jahren fand eine Erweiterung um Prozessangelegenheiten (Ausnahme: Personalbereich) und seit Ende der 1980er Jahre um Gefangenenseelsorge, Gefangenenfürsorge sowie Aus- und Fortbildung der Gefangenen statt, die zuvor bei anderen Dezernaten verortet waren.
Dez. IV: Grundsatzfragen des Vollzugs der Freiheitsstrafe und des Maßregelvollzugs, Vollzug an männlichen Erwachsenen, Vollzugsstatistiken.
Dez. V: Grundsatzfragen des Vollzugs der Untersuchungshaft sowie Vollzug der Freiheitsstrafe an männlichen Erwachsenen. Seit Mitte der 1980er Jahre kamen vollzugliche Grundsatzfragen, die die Drogenabhängigkeit von Gefangenen betreffen, und die Gesundheitsfürsorge für Gefangene hinzu.
Dez. VI: Beauftragter für den Haushalt, Arbeitsverwaltung, Beschaffungen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
Geschichte des Bestandsbildners: Eine Veränderung der Verwaltungsstruktur des Justizvollzugsamtes schien zum Jahr 1994 vollzogen worden zu sein. Entsprechend des Organisationsplans vom 19. Februar 1994 unterstanden dem Präsidenten fortan neben dem Geschäftsleiter und dem Leiter des Landesbetriebs (Dez. 310) die Abteilungen 100 "Personal, Haushalt und ADV" und 200 "Vollzug, Bau und Beschaffung", denen wiederum zahlreiche Einzeldezernate nachgeordnet waren.
Das Justizvollzugsamt des Landes Niedersachsen wurde zum 31. Dezember 1994 aufgelöst. Seine Aufgaben gingen teils direkt auf die Justizvollzugsanstalten, teils auf das Justizministerium über. Nur die Justizvollzugsarbeitsverwaltung des Landes Niedersachsen mit Sitz in Celle blieb als zentrale Verwaltung der Anstaltsbetriebe bestehen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bestandsgeschichte: Mit der 1972 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Strafvollzugsabteilung der ehemaligen Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Celle auf das Justizvollzugsamt Niedersachsen, war auch die Übergabe einschlägiger Akten verbunden. Gleiches gilt auch für das Schriftgut des Justizvollzugsamtes, das nach seiner Auflösung 1994 aufgeteilt wurde: Die Personalakten gingen überwiegend an die Justizvollzugsanstalten, die Generalakten an das Niedersächsische Justizministerium. Zur Aufgabenwahrnehmung des ehemaligen Justizvollzugsamtes durch die genannten Behörden sind ab 1995 die jeweiligen Bestände des NLA heranzuziehen.
Bestandsgeschichte: Stand: 27. Juli 2015
Findmittel können im Hauptstaatsarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
0,9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ