Genannte Einwohner zu Neckarelz und Diedesheim verschreiben sich gegenüber Pfalzgraf Otto von Mosbach wegen 450 Gulden, die sie ihm am Kaufpreis für den Hof des Klosters Billigheim zu Neckarelz noch schulden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...