1595 Februar 19. Newenstatt. Erlaß Herzog Friedrichs an Bürgermeister und Gericht zu Tübingen, dass Jakob Calwer, Deputierter zum kleinen "Uschutz" der Landschaft, in das Gericht zu Tübingen aufgenommen werden, dagegen sein Bruder Georg beim Hofgericht verbleiben solle.

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Stadtarchiv Tübingen