Rezess vom 25. Juli 1848 mit dem Besitzer des Eigentums Obermühle und des damit verbundenen Lasshalbkossätenhofes in Tuchen über die Regulierung der gutsherrlichen bäuerlichen Verhältnisse des Lasshalbkossätenhofes und die Überlassung des Eigentums der Fischerei in dem zur Obermühle gehörenden Mühlenteich