Heinrich Anselm, Freiherr von Promnitz, Landvogt der Niederlausitz, hat vernommen, dass die Bürgerschaft der Stadt Lübben sich über Michael Sprewitz, Rat und Kirchvater zu Lübben, beschwert hat und nun verlangt, dass - weil die Feuersbrunst von 1620 in seinem Haus enstanden und die ganze Stadt in Asche gelegt hatte - seine Brandtstätte der Erinnerung wegen öde stehen und nicht wieder bebaut werden solle; des Landvogts Unterhandlungen blieben vergeblich, da die Bürger auf ihrer Forderung beharren; deshalb befielt der Landvogt nach Resolution des Kurfürsten von Sachsen nun - weil das Feuer nicht aus eigenem Verschulden, sondern durch Gottes Verhängnis entstanden ist -, Michael Sprewitz am Wiederaufbau seines Hauses nicht zu behindern.