Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Besondere Klara von Westerstetten seinem Oheim Herzog Eberhard [II.] von Württemberg nach einer Verschreibung vom 08.10.1498 (montags vor Dionisy) 200 Gulden geliehenes Geld schuldig geworden ist. Diese Verschreibung hat Eberhard "von ander schulden wegen" dem Aussteller übergeben. Nachdem Klara ihm berichtet hat, dass sie in Geschäften des Herzogs von Württemberger 22 Gulden ausgegeben habe, die noch unbezahlt ausstünden, und sie Kurfürst Philipp die restlichen 178 Gulden ausgerichtet hat, sagt dieser sie für die gesamte Schuldsumme quitt und ledig.