Jorg und Michel von Rosenberg, Vettern, verbürgen sich gegenüber dem Grafen Wilhelm zu Wertheim für ihren Schwager Jorg von Hardheim, dessen Gattin, ihre Muhme, und deren Sohn Eberhart von Hardheim wegen des dem Grafen verkauften Hofs Betzwiesen (s. StAWt-G Rep. 5 Lade IX B Nr. 14), und zwar stellen sie bei Beeinträchtigung des Käufers auf dessen Mahnung je einen berittenen reisigen Knecht zum Einlager in eine von ihm zu bezeichnende offene Wirtschaft zu Miltenberg oder Amorbach. Die Verkäufer verpflichten sich, die Bürgen zu lösen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...