Erfindung eines Papierstoffes durch den Prediger Gerhard Anton Senger zu Reck (aus der sogenannten Wasserwatte oder Wasserwolle)
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II. HA GD, Abt. 30, I, Nr. 160
II. HA GD, Abt. 30, I Oberbaudepartement
Oberbaudepartement >> 02 Organisatorische, rechtliche und technische Grundlagen des Bauwesens >> 02.04 Technische Fragen
1791 - 1793
Enthält u. a.:
- Promemoria des Gerhard Anton Senger über seine Erfindung, (ohne Datum)
- Berichte der Kriegs- und Domänenkammern über das Vorkommen der Wasserwatte in ihren Gebieten, März - Dezember 1792: Kriegs- und Domänenkammer zu Aurich, mit: Gutachten des Kammerreferendarius Johann Heinrich Tannen, Aurich; Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer; Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt; Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder; Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, mit: 2 Proben; Kriegs- und Domänenkammer zu Minden, mit: eingeklebte Probe des gebleichten Papiermaterials; Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg; Kriegs- und Domänenkammer zu Küstrin; Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg; Kammerdeputation zu Lingen; Kriegs- und Domänenkammer zu Gumbinnen; Kammerdeputation zu Bromberg, mit: botanische Bemerkungen des Honkeny, Golm; botanische Bemerkungen des Prof. Kolpin, Stettin; Bemerkungen des Grafen von Mellin
- Gutachten des Oberbaudepartements, Mai - Juni 1792
- Erneuter Bericht der Kriegs- und Domänenkammer zu Hamm, (November 1792)
- Weiteres Promemoria des Gerhard Anton Senger über seine Erfindung, (September 1792)
- Erneuter Bericht des Landrats Senfft von Pilsach, (September 1792)
- Botanische Bemerkungen zur Wasserwatte von J. L. G. Pröbsting, (Oktober 1792)
- Gutachten des Kirchhoff über die Brauchbarkeit der Wasserwatte, (November 1792)
- Gutachten des Dr. Held, Soest, über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Wasserwatte, (November 1792)
- 5 Proben des auf verschiedene Weise bearbeiteten Papierstoffs aus der Wasserwatte
- Begutachtung durch den Akademischen Senat der Kunstakademie, (Januar 1793), Stellungnahmen: Direktor Bernhard Rode; Vizedirektor Daniel Chodowiecki; Daniel Berger, Kupferstecher; Johann Wilhelm Meil jun., Zeichner u. Kupferstecher; J.C. Frisch, Historienmaler; Johann Heinrich Meil sen., Medailleur, dabei: 6 Papierproben mit Federproben und Probeskizzen von den begutachtenden Mitgliedern der Kunstakademie
- Abschließendes Gutachten des Oberbaudepartements, Mai 1793
- Zuerkennung einer Prämie von 100 Reichstalern an den Senger, (Juni 1793).
Enthält Pläne u. ä.:
- Wasserwatte (Conserva rivularis Linn.), Federzeichnung, ca. 16,5 x 21,7 cm;
- Wasserwatte (Conserva bullosa Linnaei), Federzeichnung, ca. 16,0 x 21,8 cm, März 1792
- Kleine Federskizzen jeweils in der rechten unteren Ecke der Papierprobe aus Wasserwatte: karikierendes Profil, ca. 2,5 x 4,0 cm; Blattranke, ca. 2,0 x 2,0 cm; Blattranke, ca. 2,0 x 2,5 cm; karikierendes Profil, ca. 3,0 x 4,0 cm; karikierendes Profil, ca. 2,0 x 3,0 cm, zu November 1792
- Federproben und Probeskizzen von den begutachtenden Mitgliedern der Kunstakademie, zu Januar 1793:
- Probe A: 3 männliche Köpfe im Profil: Bleistift(?), Rötel, Kohle, alle weiß gehöht, ca. 14,0 x 7,0 cm; 3 weibliche Köpfe im Profil: Feder, Rötel, Feder, laviert, ca. 9,0 x 7,5 cm; 2 Pferdeköpfe: Feder, weiß gehöht, Kohle, ca. 4,0 x 7,0 cm, ca. 7,0 x 9,0 cm; Jünglingskopf, Kohle, ca. 7,5 x 7,5 cm
- Probe C: bärtiges Männergesicht, Kohle, weiß gehöht, ca. 3,5 x 5,5 cm; Kopf, Rötel, weiß gehöht ca. 5,5 x 8,0 cm; Kriegerkopf, Kohle(?), weiß gehöht, ca. 7,0 x 12,0 cm; 3 karikierende Männerprofile: Feder, Feder, laviert, Kohle(?), ca. 6,5 x 7,5 cm
- Probe B: 3 Pflanzenmotive (Zweige): Feder, Rötel, ca. 10,0 x 6,5 cm
- Probe D [3]: Jünglingskopf, Feder, weiß gehöht, ca. 6,0 x 7,0 cm; Kriegerkopf, Feder(?), ca. 5,5 x 7,0 cm; Eichenzweig, Rötel, ca. 4,0 x 3,5 cm.
- Promemoria des Gerhard Anton Senger über seine Erfindung, (ohne Datum)
- Berichte der Kriegs- und Domänenkammern über das Vorkommen der Wasserwatte in ihren Gebieten, März - Dezember 1792: Kriegs- und Domänenkammer zu Aurich, mit: Gutachten des Kammerreferendarius Johann Heinrich Tannen, Aurich; Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer; Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt; Kriegs- und Domänenkammer zu Marienwerder; Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, mit: 2 Proben; Kriegs- und Domänenkammer zu Minden, mit: eingeklebte Probe des gebleichten Papiermaterials; Kriegs- und Domänenkammer zu Königsberg; Kriegs- und Domänenkammer zu Küstrin; Kriegs- und Domänenkammer zu Magdeburg; Kammerdeputation zu Lingen; Kriegs- und Domänenkammer zu Gumbinnen; Kammerdeputation zu Bromberg, mit: botanische Bemerkungen des Honkeny, Golm; botanische Bemerkungen des Prof. Kolpin, Stettin; Bemerkungen des Grafen von Mellin
- Gutachten des Oberbaudepartements, Mai - Juni 1792
- Erneuter Bericht der Kriegs- und Domänenkammer zu Hamm, (November 1792)
- Weiteres Promemoria des Gerhard Anton Senger über seine Erfindung, (September 1792)
- Erneuter Bericht des Landrats Senfft von Pilsach, (September 1792)
- Botanische Bemerkungen zur Wasserwatte von J. L. G. Pröbsting, (Oktober 1792)
- Gutachten des Kirchhoff über die Brauchbarkeit der Wasserwatte, (November 1792)
- Gutachten des Dr. Held, Soest, über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Wasserwatte, (November 1792)
- 5 Proben des auf verschiedene Weise bearbeiteten Papierstoffs aus der Wasserwatte
- Begutachtung durch den Akademischen Senat der Kunstakademie, (Januar 1793), Stellungnahmen: Direktor Bernhard Rode; Vizedirektor Daniel Chodowiecki; Daniel Berger, Kupferstecher; Johann Wilhelm Meil jun., Zeichner u. Kupferstecher; J.C. Frisch, Historienmaler; Johann Heinrich Meil sen., Medailleur, dabei: 6 Papierproben mit Federproben und Probeskizzen von den begutachtenden Mitgliedern der Kunstakademie
- Abschließendes Gutachten des Oberbaudepartements, Mai 1793
- Zuerkennung einer Prämie von 100 Reichstalern an den Senger, (Juni 1793).
Enthält Pläne u. ä.:
- Wasserwatte (Conserva rivularis Linn.), Federzeichnung, ca. 16,5 x 21,7 cm;
- Wasserwatte (Conserva bullosa Linnaei), Federzeichnung, ca. 16,0 x 21,8 cm, März 1792
- Kleine Federskizzen jeweils in der rechten unteren Ecke der Papierprobe aus Wasserwatte: karikierendes Profil, ca. 2,5 x 4,0 cm; Blattranke, ca. 2,0 x 2,0 cm; Blattranke, ca. 2,0 x 2,5 cm; karikierendes Profil, ca. 3,0 x 4,0 cm; karikierendes Profil, ca. 2,0 x 3,0 cm, zu November 1792
- Federproben und Probeskizzen von den begutachtenden Mitgliedern der Kunstakademie, zu Januar 1793:
- Probe A: 3 männliche Köpfe im Profil: Bleistift(?), Rötel, Kohle, alle weiß gehöht, ca. 14,0 x 7,0 cm; 3 weibliche Köpfe im Profil: Feder, Rötel, Feder, laviert, ca. 9,0 x 7,5 cm; 2 Pferdeköpfe: Feder, weiß gehöht, Kohle, ca. 4,0 x 7,0 cm, ca. 7,0 x 9,0 cm; Jünglingskopf, Kohle, ca. 7,5 x 7,5 cm
- Probe C: bärtiges Männergesicht, Kohle, weiß gehöht, ca. 3,5 x 5,5 cm; Kopf, Rötel, weiß gehöht ca. 5,5 x 8,0 cm; Kriegerkopf, Kohle(?), weiß gehöht, ca. 7,0 x 12,0 cm; 3 karikierende Männerprofile: Feder, Feder, laviert, Kohle(?), ca. 6,5 x 7,5 cm
- Probe B: 3 Pflanzenmotive (Zweige): Feder, Rötel, ca. 10,0 x 6,5 cm
- Probe D [3]: Jünglingskopf, Feder, weiß gehöht, ca. 6,0 x 7,0 cm; Kriegerkopf, Feder(?), ca. 5,5 x 7,0 cm; Eichenzweig, Rötel, ca. 4,0 x 3,5 cm.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 (Tektonik)
- Generaldirektorium (Tektonik)
- Sachdepartements (in systematischer Zusammenstellung) (Tektonik)
- Bergbau, Baukunst, Salzgewinnung (Tektonik)
- Oberbaudepartement (Bestand)
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