Mainz, 1629.11.19. (Richter Pfaff). Die B. und Rotgerber Hans Schröder und Hans Löher werden als Vormünder der nunmehr mündig gewordenen hinterlassenen Tochter des B. und Rotgerbers Hans Schuch, Anna Maria, quittiert (Hans Schröder hat die Ein- und Ausnahmen geführt), auf Grund der am 25.1.1627 abgehaltenen Vormundschaftsrechnung. Z.: Stoffel Hoffman und Wilhelm Antheß.

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