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Vor dem Justizkommissar und Notar Clemens August Wesemann zu Oelde überreicht die Witwe des Bürgermeisters Joseph Bischopinck, geb. Franziska Pellengahr zu Wadersloh, eine Ausfertigung des zwischen ihrem verstorbenen Gemahl un dem Schreiner Henrich Bücker zu Wadersloh am 01. Februar 1818 abgeschlossenen und am 27. Februar 1831 notariell vorllzogenen Kaufvertrag mit dem Bemerken, dass nur diese einzige Ausfertigung davon angefertigt worden sei Sie erklärt, der Rest der dem Henrich Bücker gestundeten Kaufgelder sei ihr durch ihn zurückgezahlt Sies sei ermöglicht worden durch ein dem Bücker von der Frau von Glan zu Warendorf gewährtes Darlehen in Höhe von 450 Taler. Über den Rest von 15 Taler sei von ihr ein besonderer schlichter Handschein erteilt worden. Die übrige Kaufsumme sei früher schon nach und nach abgetragen worden. Sie habe daher die Löschung der Forderung auf Kosten des Bücker zu dulden Sie erklärte noch, dass aus der durch den Tod aufgelösten Ehe mit dem Bürgermeister Joseph Bischopinck Kinder vorhanden seien. Sie sei aber nach den Vorschriften der Münsterischen Gütergemeinschaft wohl befugt über die getilgte Forderung zu verfügen Zeugen: Privatsekretär Theodor Kohl und Schuhmacher Erasmus Dürner in Oelde Unterschrift der Witwe Bischopinck Unterschriften der Zeugen

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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