Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bewilligt, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Peter Decker, sein Schultheiß zu Neuenstadt am Kocher, ein dortiges Haus, das dieser um 20 Gulden von einer Frau Füchsin (ein frauwe genant die Fuchsin) gekauft hat, fortan als erbliches Eigengut innehaben soll, nachdem die sonstigen Güter der Füchsin nach ihrem Tode dem Pfalzgrafen zustehen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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