Anselm von Wildenstein (Wildenstain), Berthold Truchsess von Rohrdorf (dapifer de Rordorf) und Rudolf von Reischach (Rischa) beurkunden, dass obiger Rudolf von Reischach mit Zustimmung seiner Frau und Kinder alle seine Besitzungen (possessiones) in Hausen nahe bei Walbertsweiler (Hvsin iuxta Waltramswiler) mit allem Zubehör an Äckern, Feldern, Wiesen, Hölzern usw. der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Wald (monasterii in Walde), venerabilibus in Christo, um 22 Mark Silber Konstanzer Gewichts (ponderis Constantiensis) verkauft hat; diese Besitzungen hatte er unter Vermittlung (mediantibus) Burkards und Eberhards von Dietershofen (Dietershouen) zu Lehen (titulo feodalis conditionis ... tenuerit). Berthold Truchsess von Rohrdorf verspricht auf Bitten Rudolfs von Reischach, nachdem ihm ein ausreichendes Versprechen über Ersatz (de reconpensatione) gegeben worden war und er die Resignation in seine Hände empfangen hatte (prius recepta ad manum libera resignatione), für sich und seine Erben, diese Besitzungen, da diese ihm zu Eigen gehören (titulo proprietatis), dem Kloster zu freiem Allod (iure liberi allodii quod vulgariter dicitur vrigis aigin) zu übergeben. Anselm von Wildenstein bekennt, in diesen Besitzungen keine Gerichtsbarkeit (iurisdictionis) zu haben, durch die die Schenkung Bertholds und der Verkauf Rudolfs beeinträchtigt werden könnten. Anselm, Berthold und Rudolf versprechen Bürgschaft (warandiam) und verzichten auf alle Ansprüche an obigen Besitzungen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner