Graf Georg von Virneburg (Jorg grave zu Virnberg) reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, der ihn auf Lebtag zum Diener angenommen hat. Georg soll mit 20 seiner eigenen reisigen Diener wohlgerüstet aufwarten und in allen Geschäften des Pfalzgrafen gegen jedermann dienen, wobei er vom St. Martinstag [11.11.] 1486 bis zum Ende des Dienstvertrags den Erzbischof Johann II. von Trier sowie Herzog Wilhelm von Jülich-Berg, Graf zu Ravensberg, ausnimmt. Aufforderungen zum Dienst sollen Georg nach Kronenburg (Cronenburch) oder Neuerburg (Nuwerburch) verkündet werden. Im Dienst soll er Futter, Mahl, Nägel und Eisen erhalten, in Kriegen will der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, wobei beide Parteien bei Nichteinigung den Entscheid über Schadensersatz dem kurpfälzischen Hofmeister und Marschall sowie Georgs übergeordnetem Hauptmann anheimstellen sollen. Bedarf der Pfalzgraf ihn "eins dinst" wegen, soll Georg mit 100, 200 oder so vielen Mannen, wie er vermag, auf Kosten des Fürsten aufwarten. Wenn der Pfalzgraf Kriegsvolk um Sold in einem Krieg wirbt, soll der Graf ihm auf sein Ersuchen die gleiche Zahl an berittenen und tauglichen Reisigen (rustig bruchlich volck zum krieg) zuführen. Dabei will der Pfalzgraf mit Georg um den Sold für die Reisigen übereinkommen, die sich nach der Hofordnung halten, gehorsam dienen und sich darüber verpflichten sollen. Graf Georg hat dem Pfalzgrafen für seine zwei Schlösser Kronenburg und Neuerburg ein Öffnungsrecht mit näher beschriebenen Bedingungen zu Versorgung, Nutzung, Lager und Stallung eingeräumt. Georg hat Treue, Huld, die Öffnung der genannten Schlösser, Verschwiegenheit und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen. Für Dienst, Öffnung der Schlösser und die 20 Reisigen sollen Georg auf Lebtag jährlich zu St. Michaelstag [29.09.] 140 Gulden aus der fürstlichen Kammer gereicht werden, dazu soll er bei der Einkleidung des Hofgesindes ein Hofkleid erhalten. Sollte Georg widerrechtlich wegen Angelegenheiten bekriegt (uberzogen) werden, in denen ihm der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten genügt und wo dieser rechtsbefugt (mechtig) ist, will der Fürst ihm mit 100 reisigen Pferden, auf Georgs Kost und des Pfalzgrafen Verlust, Unterstützung leisten.