Klage auf Zahlung einer jährlichen Erbrente von 250 Goldgulden in Gold in der kurfürstl. Münze, die der Erzbischofvon Köln 1584 dem verstorbenen Gatten der Klägerin für einen Kredit von 5000 Goldgulden aus dem Zoll von Linz verschrieben hat. Von 1584 - 1602 sei nicht einmal die Erbrente bezahlt worden. In der Obligation von 1584 seien die Gefälle und Güter des Erzstifts Köln als Sicherheit eingesetzt worden. Der Beklagte läßt ein, daß Kaiser Rudolf als köln. Vogt, Schutz-, Schirm- und Lehnsherr 1602 ein Mandat an die köln. Gläubiger erlassen habe, wonach diese vorläufig auf Immissionsklagen verzichten sollten. Die Klägerin weist jedoch eine Verschreibung des Klägers von 1593 über den Hof Merten im Amt und in der Kellnerei Brühl und das entsprechende Immissionsmandat an Schultheiß, Halfmann und Müller des Hofs vor, wonach die Einkünfte aus diesem Hof als Ersatz für rückständige Pensionen aus 3 Krediten an ihren verstorbenen Gatten zu zahlen seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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