Klage auf Zahlung einer jährlichen Erbrente von 250 Goldgulden in Gold in der kurfürstl. Münze, die der Erzbischofvon Köln 1584 dem verstorbenen Gatten der Klägerin für einen Kredit von 5000 Goldgulden aus dem Zoll von Linz verschrieben hat. Von 1584 - 1602 sei nicht einmal die Erbrente bezahlt worden. In der Obligation von 1584 seien die Gefälle und Güter des Erzstifts Köln als Sicherheit eingesetzt worden. Der Beklagte läßt ein, daß Kaiser Rudolf als köln. Vogt, Schutz-, Schirm- und Lehnsherr 1602 ein Mandat an die köln. Gläubiger erlassen habe, wonach diese vorläufig auf Immissionsklagen verzichten sollten. Die Klägerin weist jedoch eine Verschreibung des Klägers von 1593 über den Hof Merten im Amt und in der Kellnerei Brühl und das entsprechende Immissionsmandat an Schultheiß, Halfmann und Müller des Hofs vor, wonach die Einkünfte aus diesem Hof als Ersatz für rückständige Pensionen aus 3 Krediten an ihren verstorbenen Gatten zu zahlen seien.
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Klage auf Zahlung einer jährlichen Erbrente von 250 Goldgulden in Gold in der kurfürstl. Münze, die der Erzbischofvon Köln 1584 dem verstorbenen Gatten der Klägerin für einen Kredit von 5000 Goldgulden aus dem Zoll von Linz verschrieben hat. Von 1584 - 1602 sei nicht einmal die Erbrente bezahlt worden. In der Obligation von 1584 seien die Gefälle und Güter des Erzstifts Köln als Sicherheit eingesetzt worden. Der Beklagte läßt ein, daß Kaiser Rudolf als köln. Vogt, Schutz-, Schirm- und Lehnsherr 1602 ein Mandat an die köln. Gläubiger erlassen habe, wonach diese vorläufig auf Immissionsklagen verzichten sollten. Die Klägerin weist jedoch eine Verschreibung des Klägers von 1593 über den Hof Merten im Amt und in der Kellnerei Brühl und das entsprechende Immissionsmandat an Schultheiß, Halfmann und Müller des Hofs vor, wonach die Einkünfte aus diesem Hof als Ersatz für rückständige Pensionen aus 3 Krediten an ihren verstorbenen Gatten zu zahlen seien.
AA 0627, 3569 - M 2/2
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1603 - 1652 (1584 - 1652)
Enthaeltvermerke: Kläger: Margarethe Maes (Mas), Witwe und Universalerbin des Dietrich Pflüger (Pfleger, Pfluger, Pfloger), Ratsverwandten von Köln Beklagter: Erzbischof Ernst von Köln und Konsorten: Zöllner, Beseher und Zollschreiber von Linz am Rhein Prokuratoren (Kl..): Dr. Heinrich Stemler (1603) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1603 Prozeßart: Primi mandati executorialis sine clausula Instanzen: RKG 1603 - 1652 (1584 - 1652) Beweismittel: Rentverschreibung von 1584 (Q 4). Mandat Kaiser Rudolfs II. von 1602, daß die Gläubiger des Erzbischofs von Köln ihrem Schuldner Zahlungsaufschub und erträgliche Zahlungsfristen gewähren und auf die Zwangsvollstreckung in die verschriebenen Unterpfänder verzichten mögen, weil das Erzbistum Köln durch den Truchsessischen Krieg, den Niedergang des Handels und die hohe Verschuldung des Kammerguts völlig darniederläge (Q 7). Mandat des Erzbischofs von Köln von 1593 an Schultheiß, Halfmann und Müller des Hofs Merten (Rhein-Sieg-Kr.), die Pachten und Abgaben an Dietrich Pflüger zu entrichten (Q 23). Verschreibung des Erzbischofs Ernst von Köln von 1593 für Dietrich Pflüger, Greve des Gerichts Niederich zu Köln, betr. den HofMerten (Q 24). Beschreibung: 2,5 cm, 98 Bl., zu Ordnungszwecken gelöst; Q 2 - 29, 3 Beilagen prod. 22. Aug. 1608, April und 10. Dez. 1652, es fehlt Q 1*.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:47 MESZ