Erasmus Graf zu Wertheim, Domherr zu Köln, einigt sich mit seinem Bruder Wilhelm Graf zu Wertheim hinsichtlich der Zahlung der 150 Gulden jährlichen Leibgedings, die ihm aufgrund seines Erbverzichts von seinem Vater Michel Graf zu Wertheim verschrieben wurden, dass ihm die 150 Gulden gezahlt werden sollen, bis er selbst über 500 Gulden an Einkünften aus kirchlichen Pfründen verfügt.