Äbtissin Elisabeth Hoffmenin und der Kv. des Kl. H. nehmen Heinz Galster von Wennedach ("Winnida") als Pfründner auf Lebenszeit an und verpflichten sich, gegen Entrichtung von [jährlich] 1 lb h Landeswährung ihm sein Lebtag zu geben: Täglich 1/2 Maß Wein "als in der cowent trinkt", jede Woche 7 Roggen-Frauen-Brote, täglich zubereitetes Gericht aus der Konventküche, Mus und Erbis, Kraut und Rüben und je 1 Stück Fleisch am So, Di und Do, Milch und ein Kämmerlein als Wohnung in der Pfisterei oder in dem Gasthaus. Heinz Galster hingegen vermacht dem Kl. nach seinem Tode seine gesamte Hinterlassenschaft und verpflichtet sich, sich im Alter oder bei Krankheit zu angemessenen Diensten heranzulassen und gemäß des von ihm gegebenen mit 2 S. besiegelten Briefes.
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Äbtissin Elisabeth Hoffmenin und der Kv. des Kl. H. nehmen Heinz Galster von Wennedach ("Winnida") als Pfründner auf Lebenszeit an und verpflichten sich, gegen Entrichtung von [jährlich] 1 lb h Landeswährung ihm sein Lebtag zu geben: Täglich 1/2 Maß Wein "als in der cowent trinkt", jede Woche 7 Roggen-Frauen-Brote, täglich zubereitetes Gericht aus der Konventküche, Mus und Erbis, Kraut und Rüben und je 1 Stück Fleisch am So, Di und Do, Milch und ein Kämmerlein als Wohnung in der Pfisterei oder in dem Gasthaus. Heinz Galster hingegen vermacht dem Kl. nach seinem Tode seine gesamte Hinterlassenschaft und verpflichtet sich, sich im Alter oder bei Krankheit zu angemessenen Diensten heranzulassen und gemäß des von ihm gegebenen mit 2 S. besiegelten Briefes.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {B 456 U 217 (+)}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 Heggbach, Zisterzienserinnenkloster
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster >> 1. Urkunden
1445 November 25 (Katherina)
Urkunden
Galster, Heinz
Heggbach, Elisabeth Hofmännin; Äbtissin
Hoffmenin, Elisabeth, s. Heggbach
Wennedach : Reinstetten, Ochsenhausen BC
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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