Dyle von Lorspach, gesessen zu Hargesheim, und seine Ehefrau Gude verkaufen zu Erbe dem bescheidenen Fritz(sch)en Smede zu Nierstein und seiner Ehefrau Katherin für 20 fl. Mainzer Währung. 1 fl. und 1 Kappen Zins ("das ein gut cappe heisset"), fällig auf Martini oder acht Tage darnach als freier Martinszins nach Mainz oder Nierstein, und verlegen zu Unterpfand vor Schultheiß und Schöffen zu Hargesheim folgende Liegenschaften in gleicher Markung: 1 1/2 Morgen Eigenacker "off dem Berge"; 1/2 Morgen Eigenacker daselbst gegen Badenheim; 1 Morgen Acker daselbst und 1 Zweitel Weingarten - reichen zusammen 6 Schilling Heller Vorzins; 1/2 Morgen Acker "ubir den Badenheimer weg"; 1/2 Morgen Acker "ubir den Rynnepadt"; 5 Viertel Acker daselbst; 1 Zweitel Acker auf dem selben Feld; 1 Zweitel Acker daselbst weiter oben; 1/2 Morgen Acker daselbst; 1 Zweitel Acker "unden an der Heygen"; 1 Zweitel Acker "by Bendeswy"; 1/2 Morgen Acker, stößt auf die Mittelweide; 1 Morgen Acker auf der Mittelweide; 1 Morgen (Angewender) Acker an dem "Kucilberge"; 1 Zweitel Acker "nahir der Malesteige"; 1 Zweitel Wiese unten an der "Heygen"; 1/2 Morgen Weingarten zu "Lyden". (Angrenzer: Stift u.Fr., die Guten Leute, St. Stephan, Herr Brunechen ("Brunichen") zu St. Stephan, Augustiner, Domstift, St. Johann, St. Viktor zu Mainz; St. Antonius zu Alzey; die Kirche zu Hargesheim; die Pastorie zu Bischofsheim). Die genannten Unterpfänder reichen 2 1/2 Malter erblichen Kornzins den Herrn U.Fr. und 1 "viertzeln" Korn zu Bede. Zinsversäumnisklausel. Ablösung der Gült jeweils vor Georgi mit 20 fl. gestattet. S. Junker Konrad Bock von Beckelnheim (auf Bitten der Verkäufer). "Datum a.d. millesimo quadringentesimo decimo octavo, ipso die beate Lucie virginis."