Obligation des Kurfürsten Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster, des Domkapitels Münster, der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster (Heinrich Wilhelm von Dinklage als Senior) und der Stadt Münster im Namen sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem sie im Landtagsbeschluss vom 11. September 1799 eine Summe in Höhe von 200.000 Reichstaler für Angelegenheiten und Notwendigkeiten des Stifts Münster bewilligt hatten, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 500 Reichstaler in 1/6- und 1/12-Stücken, die bei der Pfennigkammer gang und gäbe sind, gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 1/2 %, zahlbar jährlich am 26. April, beim Geheimrat Johann Gerhard Druffel. Vermerk des Geheimrats Druffel vom 27. April 1803 über die Übertragung der Obligation auf den Invaliden-Fonds. Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 24. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 742 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 dem Münsterischen Provinzial-Invaliden-Fonds zurückbezahlt worden ist