1576 März 5 (Mo), Schechingen Rudolf von Zeiskam (Zaiskam), kurpfälzischer Amtmann zu Neukastel (Newenn Cassel), Hans von Fleckenstein und Heinrich [Blick] von Rotenburg namens ihrer Pflegtochter Jungfer Maria Eckbrecht von Dürkheim, Tochter des +Kuno Eckbrecht von Dürkheim, sowie Erhard [II.] Adelmann von Adelmannsfelden (#85), Sohn des Wilhelm [VI.] Adelmann von Adelmannsfelden (#74) zu Neubronn und Schechingen, schließen mit Rat, Wissen und Zutun ihres Vaters, ihrer Schwäger und ihrer Verwandten einen Heiratsvertrag über folgende Punkte: 1) Christliche Eheschließung, 2) Heiratsgut, Ehe- und Heimsteuer und Erbe der Braut in Höhe von 2500 fl rh, 3) Verzicht der Braut auf alles väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe, der gegenstandslos wird, falls ihr Bruder Kuno Eckbrecht von Dürkheim ohne männliche Erben stirbt, 4) Widerlegung in Höhe von 2500 fl rh, Morgengabe in Höhe von 300 fl rh nebst einer Kette und Ausstellung eines Verweisungsbriefs über die gesamten 5300 fl, 5) Regelung des Erbfalls, des Wittums einschließlich Behausung und Beholzung in Höhe von jährlich 30 fl und der Vormundschaft über zu erwartende Kinder und 6) Erlöschen der Heiratsabrede beim Tod eines der beiden Partner vor dem ehelichen Beischlaf. - Der Vater des Bräutigams, der Bräutigam und die gen. drei Vormünder für sich selbst und namens der Braut bekunden, daß diese Heiratsabrede mit ihrem Wissen und Willen geschlossen wurde und versprechen mit Handtreu, sie zu halten. - Beide Parteien erhalten eine Ausf. dieses Vertrags. Siegler: 1) der Vater des Bräutigams, 2) der Bräutigam, 3)-5) die gen. Vormünder zugleich namens der Braut, 6) Philipp von Fleckenstein als Bevollmächtigter der Braut, seiner Base, 7) Heinrich [I.] Adelmann von Adelmannsfelden (#84), Chorherr zu Ellwangen und Comburg, 8) Ludwig Adelmann von Adelmannsfelden (#77) zu Hohenstadt und Schechingen, 9) Heinrich Steinhäuser von Neidenfels zu Rechenberg und 10) Hans Sigmund von Woellwarth zu Fachsenfeld Ausf. Perg., besch. - 10 Sg., 3., 5. und 9. besch. - Rv.: Hewrats-Brieff so zwischen mir Erhartten Adellman und meiner Hausfrawen Maria geborner Ekhbrechtin von Dürkheim ist aufgericht und beschlossen worden - 2 Federproben: ipsi; hic est locus Altsignatur(en): No. 18; - 21:; - Nr. IIIa; - III A Nro. 3a