Martin Steffen, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung seinen Söhnen Joseph und Johannes den Steffen sein eigenes hornsteinisches Erblehenhaus mit dem anliegenden Garten in der unteren Gasse (Anlieger: die Lauchert; gemeine Gasse; das gemeine Markh; das Trenkhgäßlein), daraus gehen nur gewöhnliche Steuer und Anlage, auch der Herrschaft Hornstein als Ernlehenherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 52 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 2 Hühner oder 12 Kreuzer, 7 Handfrondienste (1 Fronklafter zu machen, 1 Tagen Mähen, Heuen, Schneiden, Öhmden oder Hafer rechen, 2 Tage Hafflichen (?) oder dafür das Geld laut dem Urbar, auch bei jeder Besitzveränderung 20 Kreuzer Abzug und ebensoviel Aufzug. Sonst sind Haus und Garten frei. Der Kaufpreis beträgt 140 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet), die der Aussteller teils bar bekommen hat teils durch Übernahme von Schulden durch die Käufer. Der Aussteller behält sich und seiner Hausfrau auf Lebenszeit das Wohnrecht vor. Über Teilung und darauf haftende Zinsen und Gefälle sollen sich die Käufer selbst einigen. Die Urkunde wurde in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt