Landratsamt und Kreisausschuss des Kreises Putzig, Regierungsbezirk Danzig (Bestand)
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XIV. HA, Rep. 192
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
Laufzeit: 1834 - 1915
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorwort
1. Behördengeschichte
Infolge des "Gesetzes betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und Westpreußen" entstand am 6. Juni 1887 der Kreis Putzig aus Teilen des Kreises Neustadt im Regierungsbezirk Danzig. Hatten die Kreise generell schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch anschließend erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und -einziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.
Im Gefolge der Kreisordnung von 1850 waren als Vollzugsorgane der Kreisselbstverwaltung Kreisausschüsse begründet worden, denen man über die Zuweisung von Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung gleichzeitig den Charakter einer staatlichen Verwaltungsbehörde verlieh. Die Ausschüsse setzten sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs aus der Kreisversammlung gewählten Mitgliedern. Der Umfang der übertragenen Aufgaben wuchs schon bald über den ursprünglichen Auftrag - Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse, Verwaltung der Kreisangelegenheiten und Ernennung der Kreisbeamten - hinaus und umfasste u.a. die Armen- und Wegepolizei, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche Angelegenheiten, öffentliche Gesundheitspflege und die Justizverwaltung. Der Geschäftskreis des Landrats selbst blieb im Wesentlichen unverändert, neue Aufgaben entstanden in der Folgezeit aus der Durchführung der Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919, also gut drei Jahrzehnte nach Begründung des Kreises Putzig, zu seiner Auflösung. Das Gebiet der preußischen Provinz Westpreußen fiel größtenteils an den polnischen Staat; ein schmaler Streifen an der Ostgrenze kam an die Freie Stadt Danzig. Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde die ehemalige preußische Verwaltungsstruktur im westpreußischen Territorium größtenteils wiederhergestellt; im Fall des Kreises Putzig entschied man sich jedoch für die Eingliederung dieses Verwaltungsgebiets in den erneut gegründeten Kreis Neustadt als Teil des 1939 geschaffenen Reichsgaues (Danzig) Westpreußen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebiet erneut Polen zugesprochen.
2. Bestandsgeschichte
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufendem Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
In zwei Abgaben - 1920 und 1925 - gelangte die vorliegende Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Putzig in das Staatsarchiv Danzig und wurde dort unter der Repositurnummer 192 aufgestellt. Wann konkret und auf welchem Wege die Archivalien anschließend in das Geheime Staatsarchiv gelangt sind, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten.
Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Neustadt im Umfang von 1500 bzw. 693 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1775-1920 mit potentiellen Bezügen zum Gebiet des ehemaligen Kreises Putzig befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Pa?stwowe w Gda?sku).
Für das vorliegende Findbuch wurde durch die beiden Praktikanten Janik Hollnagel und Paul-Julius Meyer die Verzeichnung überarbeitet und der Bestand klassifiziert, die vorhandenen Signaturnummern trotz Überlieferungsverlusten jedoch der besseren Wiedererkennung wegen beibehalten.
Quellen und Literatur
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199, 1919-1940
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. v. Walther Hubatsch, Bd. 1: Ost- und Westpreußen, bearb. v. Dieter Stüttgen, Marburg/Lahn 1975, S. 174 ff.
- Peter Letkemann, Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Coppernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V. Nr. 3, 1970, S. 138-153
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czes?aw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000
Bestandsumfang: 24 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: 1834 - 1915
Der Bestand lagert derzeit in Dahlem.
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 192, Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 192 Landratsamt / Kreisausschuss Kreis Putzig, Nr. #
Berlin, 18. Oktober 2017
Susanne Brockfeld, Ref. II 2
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 192
Vorwort
1. Behördengeschichte
Infolge des "Gesetzes betreffend die Theilung von Kreisen in den Provinzen Posen und Westpreußen" entstand am 6. Juni 1887 der Kreis Putzig aus Teilen des Kreises Neustadt im Regierungsbezirk Danzig. Hatten die Kreise generell schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch anschließend erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und -einziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.
Im Gefolge der Kreisordnung von 1850 waren als Vollzugsorgane der Kreisselbstverwaltung Kreisausschüsse begründet worden, denen man über die Zuweisung von Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung gleichzeitig den Charakter einer staatlichen Verwaltungsbehörde verlieh. Die Ausschüsse setzten sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs aus der Kreisversammlung gewählten Mitgliedern. Der Umfang der übertragenen Aufgaben wuchs schon bald über den ursprünglichen Auftrag - Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse, Verwaltung der Kreisangelegenheiten und Ernennung der Kreisbeamten - hinaus und umfasste u.a. die Armen- und Wegepolizei, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche Angelegenheiten, öffentliche Gesundheitspflege und die Justizverwaltung. Der Geschäftskreis des Landrats selbst blieb im Wesentlichen unverändert, neue Aufgaben entstanden in der Folgezeit aus der Durchführung der Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919, also gut drei Jahrzehnte nach Begründung des Kreises Putzig, zu seiner Auflösung. Das Gebiet der preußischen Provinz Westpreußen fiel größtenteils an den polnischen Staat; ein schmaler Streifen an der Ostgrenze kam an die Freie Stadt Danzig. Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde die ehemalige preußische Verwaltungsstruktur im westpreußischen Territorium größtenteils wiederhergestellt; im Fall des Kreises Putzig entschied man sich jedoch für die Eingliederung dieses Verwaltungsgebiets in den erneut gegründeten Kreis Neustadt als Teil des 1939 geschaffenen Reichsgaues (Danzig) Westpreußen. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gebiet erneut Polen zugesprochen.
2. Bestandsgeschichte
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufendem Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
In zwei Abgaben - 1920 und 1925 - gelangte die vorliegende Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Putzig in das Staatsarchiv Danzig und wurde dort unter der Repositurnummer 192 aufgestellt. Wann konkret und auf welchem Wege die Archivalien anschließend in das Geheime Staatsarchiv gelangt sind, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten.
Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Neustadt im Umfang von 1500 bzw. 693 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1775-1920 mit potentiellen Bezügen zum Gebiet des ehemaligen Kreises Putzig befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Pa?stwowe w Gda?sku).
Für das vorliegende Findbuch wurde durch die beiden Praktikanten Janik Hollnagel und Paul-Julius Meyer die Verzeichnung überarbeitet und der Bestand klassifiziert, die vorhandenen Signaturnummern trotz Überlieferungsverlusten jedoch der besseren Wiedererkennung wegen beibehalten.
Quellen und Literatur
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199, 1919-1940
- Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. v. Walther Hubatsch, Bd. 1: Ost- und Westpreußen, bearb. v. Dieter Stüttgen, Marburg/Lahn 1975, S. 174 ff.
- Peter Letkemann, Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Coppernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e.V. Nr. 3, 1970, S. 138-153
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearb. v. Czes?aw Biernat, aus dem Polnischen übers. v. Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000
Bestandsumfang: 24 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: 1834 - 1915
Der Bestand lagert derzeit in Dahlem.
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 192, Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 192 Landratsamt / Kreisausschuss Kreis Putzig, Nr. #
Berlin, 18. Oktober 2017
Susanne Brockfeld, Ref. II 2
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 192
Umfang: 3 lfm (24 VE); Angaben zum Umfang: 3 lfm (24 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ
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