Anna Guldin, Witwe des verstorbenen Georg Eyselin zu Harthausen, verkauft mit obrigkeitlicher Bewilligung des Junkers Johann Christoph Speth vor Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra uni Bronnen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, ihrem Sohn Hans Eyselin Hof und Gut zu Harthausen, welche ihr verstorbener Hauswirt von den Erben seines verstorbenen Bruders je zur Hälfte gekauft und geerbt hat, mit Behausung, Hofraiten, Scheuer und Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern (eigene und gemeine Märckh), besonders was zusammen in das Lehen- oder Zinsgut gehört und vorher ihr verstorbener Hauswirt und davor Alt-Hans Eyselin innehatten, auch ein Roß samt einem Karren, Schiff und Geschirr und den Gülthof mit allem Zubehör für 420 Gulden Reichs- und dieser Herrschaft Währung. Der Käufer, dem 100 Gulden daran als Heiratsgut abgehen sollen, übernimmt die Bezahlung von 60 Gulden alter Schulden und Kontributionsgeldern. Wenn die noch ledige Tochter Maria, der 100 Gulden Heiratsgut zustehen, heiratet, erhält sie vom Käufer 50 Gulden, die vom Kaufschilling abgehen. Die restlichen 210 Gulden soll der Käufer ratenweise bezahlen: jährlich bei beschwerlichen Zeiten 10 Gulden, bei besseren Zeiten 15 Gulden. Die ersten 110 Gulden soll sein Bruder Jakob Eyselin zu Feldhausen für seine angefallene Erbschaft erhalten, die restlichen 100 Gulden die Aussteller oder deren Erben. Die Aussteller behält sich leibgedingweise vor, daß der Käufer ihr und ihrem künftigen Ehemann jährlich geben soll 12 Viertel Vesen und 10 Viertel Hafer, sobald der Käufer sich verheiratet, jedoch frühestens 1645. Die noch im Feld stehende Winter- und Sommerfrucht, die Aussteller und Käufer zusammen gesät haben, soll geteilt werden, ebenso noch vorhandene ausgedroschene Früchte, von denen auch die Kriegskontribution entrichtet werden soll. Von alten Schulden gegenüber der Obrigkeit und dem gemeinen Flecken soll der Käufer nur 60 Gulden bezahlen; das übrige übernimmt die Aussteller. Den Hof hatte vorher der Vater und dann der Bruder des Käufers inne. Angekündigt wird ein Verzeichnis der liegenden Güter, welches fehlt [3 freie Seiten] Beilage: Konzepte, Papierlibell, 4 Blatt, enthaltend: 1) "Kaufsabhandlung" von 1644 Mai 19, Gammertingen. Entspricht dem vorstehenden Vollregest. Zusatz: Vereinbarung zwischen Jakob Negele und Johannes Eisele vor 1645 November 26, daß Eisele die Zahlung von 60 Gulden alter Schulden übernehmen soll, was ihm am Kaufschilling abzuziehen ist 2) [1644 Mai 19, Grammertingen] Anna Guldin, Witwe, heiratet mit obrigkeitlichem Konsens den Jakob Negelin, Bürger zu Trochtelfingen, welcher verwitwet ist und einen Sohn Jerg hat, der "mit den Schwedischen im Kriegswesen weggekommen ist", aber noch Bürger zu Großengstingen (1) ist, wo Negelin vor 5 Jahren gewohnt hatte. Negelin will bei seiner Heirat unter die spethische Obrigkeit nach Harthausen ziehen. Er will mehr als 50 Gulden, Roß und Karrer mitbringen und sich vor der Leibeigenschaft lösen. Wenn die Eheleute in der jetzigen Ehe Kinder bekommen, sollen diese mit den beiden der Witwe zu gleichen Teilen erbberechtigt sein. Negelins Sohn soll, falls er noch am Leber ist, beim Tod seines Vaters nur 50 Gulden erhalten. Was der Sohn Johannes Eiselin und seine Schwester Maria an Heiratsgut beim Kauf des Guts erhalten, sollen sie als Eigentum anstelle eines Voraus behalten. Sie sollen dazu einen gleichen Erbanteil erhalten wie etwa noch folgende Kinder. Wenn Anna vor Negelin stirbt, erbt Negelin einen Anteil wie ein Kind. Er darf um den Besitz des Gutes losen. Wenn er das Gut erhält, soll es bei seinem Tod an die Kinder fallen Zeugen: Zacharias Guldin, Schultheiß, Jakob Epeitelin (?) von Harthausen, Jakob Eiselin von Feldhausen, Bruder des Hans Eiselin (1) Großengstingen, Kreis Reutlingen