Pfalzgraf Otto [I.] von Mosbach, Vormund des minderjährigen Kurfürsten Ludwig [IV.] von der Pfalz, bekundet, dass er in dieser Eigenschaft dem Hans von Wolfskehlen (Wolffskelen) ein Burglehen zu Oppenheim verliehen hat, bestehend aus 4 Mark Gült, jährlich zu Martini [= 11. November] von der Judensteuer zu Oppenheim, und ½ Fuder Wein, jährlich zu Nierstein von der Kelter. Dieses Burglehen gehört zur Pfandschaft Oppenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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