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Der Juden Indult zu Stellung eines Lehenträgers und Handlohns-Befreiung auf sechs Wochen bei Güterkäufen, dann dass denselben bei Güter-Subhastationen [d.h. Versteigerungen] die Handlohns-Befreiung auf Jahr und Tag nicht zu bewilligen
Der Juden Indult zu Stellung eines Lehenträgers und Handlohns-Befreiung auf sechs Wochen bei Güterkäufen, dann dass denselben bei Güter-Subhastationen [d.h. Versteigerungen] die Handlohns-Befreiung auf Jahr und Tag nicht zu bewilligen
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 506
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909
Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> Regierung von Mittelfranken, Kammer der Finanzen, Abg. 1909 >> I. Repertorium über die ehemalig markgräflich ansbachische Registratur (1400-1808) >> B. Spezialakten (alphabetisch nach Themen, dann ortsalphabetisch) >> Handlohn