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Der Juden Indult zu Stellung eines Lehenträgers und Handlohns-Befreiung auf sechs Wochen bei Güterkäufen, dann dass denselben bei Güter-Subhastationen [d.h. Versteigerungen] die Handlohns-Befreiung auf Jahr und Tag nicht zu bewilligen

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Staatsarchiv Nürnberg
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