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Ritter Emund von Gymnich (Gymme-) und seine Ehefrau Lisa verkaufen mit Einwilligung der Hedwig, Emunds Schwester, Klosterjungfrau zu Dietkirchen (Deytkirgen), erblich dem Dekan und Kapitel von St. Cassius zu Bonn und der Jungfrau Ryzen von Miel (Mile) eine Gülte von 4 Mark Pfennigen für eine vereinbarte Geldsumme, über die sie den Käufern quittieren. Diese Gülte pflegten sie Emunds Eltern als Heiratsgeld und ihm von den Wingerten und dem Gut gen. das Gut von Rheinbach (Reym-) im Gericht Ahrweiler (Arwilre) zu geben. Die Eheleute haben die Gülte vor den Schöffen zu Ahrweiler aufgelassen und sich und ihren Erben kein Recht daran behalten. Sie geloben, alle Ansprüche gegen die Käufer abzuwehren und ihnen rechte Währschaft gemäß Eigengutsrecht zu leisten. - Emund kündigt sein Siegel für sich, Lisa und Hedwig an. Mit Hedwig hat er seinen Bruder Rabodo und die Schöffen zu Ahrweiler um Mitbesiegelung gebeten. Rabodo und die Schöffen bekunden die Wahrheit des Vorstehenden und kündigen ihre Siegel an. Datum 1367 crastino beati Iacobi apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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