Erlaubnis des Markgrafen Philipp I. von Baden an die Bürger von Ebersteinburg bei deren Beschwerde, daß sie gen Gernsbach dem Pfarrer Hochmüller in die Kirche gehen müßten: sie sollten diesem jährlich 1 fl. Landweins für seine pfarrlichen Rechte geben, sonst aber ihren eigenen Kaplan haben